Aktuelles

Das Corona-Jahr war das beherrschende Thema des Wettbewerbs „NRW-Pressefoto des Jahres 2020“. 107 Fotografen hatten ihre Arbeiten eingereicht, unter ihnen auch der Fotograf Lars Berg mit dem Bild „Corona-Tod“. Die 35 besten Fotos sind bis 21. Januar 2021 in der Bürgerhalle des Landtags NRW in Düsseldorf zu sehen.

Laut Recherche der Verbraucherinitiative Aeternitas rechnen „viele Ärzte“ bei der Leichenschau nicht korrekt ab. 165,77 EUR dürfen sie gemäß neuer Gebührenordnung nehmen, allerdings nur wenn die Leichenschau mindestens 40 Minuten gedauert hat. Dazu kommen ggf. Zuschläge. Aternitas empfiehlt Angehörigen genau zu prüfen, ob die Rechnung stimmt.

Bundesweit findet am 17. Oktober wieder der „Tag des Grabsteins“ statt. Interessierte können sich an diesem Tag bei ihrem Steinmetz vor Ort informieren. Der Tag des Grabsteins findet immer am dritten Samstag im Oktober statt.
Initiiert wird der Tag des Grabsteins vom Friedhofsexperten Alexander Hanel, der ebenfalls den Friedhofskulturkongress, einen Fachkongress über die Zukunft der Friedhöfe, ins Leben gerufen hat.
Mehr Informationen unter www.tagdesgrabsteins.de

Alle zwei Jahre treffen sich in Dresden über 100 Aussteller aus Deutschland und anderen europäischen Ländern zum Branchenaustausch. 2021 findet die PIETA nunmehr zum 11. Mal statt, vom 28. bis 29. Mai 2021 präsentiert sie erneut die aktuellen Entwicklungen, Produkte sowie Dienstleistungen aus den Bereichen Bestattung, Friedhof und Krematoriumswesen.

Innerhalb von fünf Wochen entstand aus einer spontanen Idee ein neues Projekt: Am Freitag und Samstag, 8. und 9. Mai, fand die LEBEN UND TOD erstmals ausschließlich online statt. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie musste die Veranstaltung in der MESSE BREMEN zuvor abgesagt werden. Insgesamt griffen an dem Wochenende 38.392 Personen auf die Veranstaltungswebsite zu, zu Spitzenzeiten waren es rund 1.600 Personen gleichzeitig. Zum Vergleich: Im Vorjahr kamen 5.031 Interessierte in die Messehalle 6.

Die LEBEN UND TOD nutzt die aktuelle Situation für eine Premiere: Erstmals findet die Veranstaltung am Freitag und Samstag, 8. und 9. Mai, ausschließlich digital statt. Unter dem Motto „LEBEN UND TOD VERNETZT – Gemeinsam von zu Hause“ stehen vielfältige Beiträge zu den Themen am Lebensende unter www.leben-und-tod-vernetzt.de zur Verfügung – kostenfrei ab Freitag um 9 Uhr. Darüber hinaus erwartet Interessierte an beiden Tagen ab 10 Uhr ein abwechslungsreiches Live-Programm.

Unter dem Motto „LEBEN UND TOD vernetzt – Gemeinsam von zu Hause“ gehen die Veranstalter des Fachkongresses mit begleitender Besuchermesse neue Wege. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie findet die Veranstaltung erstmals nicht in der Halle 6 der MESSE BREMEN, sondern in abgewandelter Form im Internet statt.

Welche Infektionsgefahr von Covid-19-Toten tatsächlich ausgeht, darüber gibt es noch keine gesicherten Informationen. Fest steht: Beim Umlagern können hochgradig infektiöse Aerosole aus der Lunge entweichen. Die US-amerikanische Gesundheitsbehörde CDU (Centers for Disease Control and Prevention) hat Leitlinien für Bestatter herausgegeben, hier das ins Deutsch übersetzte
Dokument des CDC (Leitlinien für Bestatter)

„Messen und Kongresse leben vom Austausch und der Begegnung – dies ist in Zeiten des Coronavirus leider nicht möglich, auch Anfang Mai noch nicht. Wir bedauern die Absage der LEBEN UND TOD sehr, aber der Gesundheitsschutz hat natürlich oberste Priorität“, sagt Hans Peter Schneider, Geschäftsführer der M3B GmbH, zu der die MESSE BREMEN gehört. „Wir müssen über den Zeitpunkt der jetzt geltenden Allgemeinverfügung des Landes Bremen hinaus handeln und planen. Dementsprechend ist die LEBEN UND TOD am Freitag und Samstag, 8. und 9. Mai 2020 abgesagt“.

Wie erklärt ein Arzt seinem Patienten, dass er unheilbar krank ist? Wie überbringt der Betroffene die Nachricht seinen Angehörigen? Und mit welchen Worten können Pflegende Sterbenden Mut machen? „Kommunikation ist ein elementarer Grundpfeiler unseres Lebens – nicht zuletzt am Lebensende“, sagt Projektleiterin Meike Wengler von der MESSE BREMEN. Aus diesem Grund stellen sie und ihr Team den 11. Fachkongress LEBEN UND TOD am Freitag und Samstag, 8. und 9. Mai 2020, unter das Motto „Wir müssen mal reden…!“

Franz Schuberts "Ave Maria" bleibt unbestritten das favorisierte Trauerlied der Deutschen. Doch auch ungewöhnliche Titel tummeln sich in den Top 10 der Trauerlieder, wie aus der alljährlichen Umfrage des Portals Bestattungen.de hervorgeht. So hat es im Jahr 2019 erstmals Wiz Khalifas gefühlvolle Rap-Ballade „See You Again“ unter die Top 10 geschafft. Das unter die Haut gehende Stück ist dem 2013 verstorbenen „The Fast And The Furious“ Hauptdarsteller Paul Walker gewidmet.

Im November gibt es auch in diesem Jahr das traditionell breite Angebot an TV-Sendungen aus dem Themenbereich Tod und Trauer. Ein Beispiel: am 5. November um 21.45 Uhr strahlt hr Fernsehen den Beitrag "Mittendrin: Beim Bestatter" aus, für den „Hessenreporter“-Autorin Antonella Berta (Foto) eine Woche beim Bestatter verbrachte.

"Die happy end will eine offene, transparente und respektvolle Annäherung an die Tabuthemen Sterben, Tod und Bestattung in einem öffentlichen Kontext wagen“, erklärt Messeveranstalter Dieter Holhorst, der am Sonntag, 10. November, von 11 bis 17 Uhr zum vierten Mal zur „happy end“ einlädt.
Im Forum Ohlsdorf auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg sollen sich die Besucher unverbindlich einen Überblick unter anderem zu folgenden Themenbereichen verschaffen können: Bestattungen/Bestattungsformen, Hospiz- und Palliativversorgung, Sterbe- und Trauerbegleitung, Vorsorge, Pflege im Alter, Hilfe bei Demenz und vielen weiteren Themen.

Mit Spannung erwartet die Bestattungsbranche die 19. FORUM BEFA, die am Samstag, 21. September, von 9 bis 17 Uhr zum dritten Mal in der Maimarkthalle Mannheim stattfindet. Geschäftsführer Udo Gentgen: „Mit ihren genau 100 Ausstellern auf einer Gesamtfläche von über 10.000 qm ist die Mannheimer Ausgabe der FORUM BEFA deutschlandweit die größte Messe nach der BEFA in Düsseldorf“. Im Fokus der Messe stehen diesmal die Bestattungsfahrzeuge.
Mehr dazu in der kommenden Ausgabe der eternity, die Ende August erscheint.

Die Aufbahrung Verstorbener zu Hause war lange Zeit üblich, geriet dann in Vergessenheit. Zum einen liegt das daran, dass nur jeder Vierte im eigenen Zuhause verstirbt. Zum anderen wurden zunehmend mehr Aufgaben rund um die Versorgung und Bestattung Verstorbener in die Hände von Bestattern gelegt.
In der Regel müssen Verstorbene jedoch erst 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle bzw. die entsprechenden Räumlichkeiten beim Bestatter überführt werden, um gekühlt aufbewahrt zu werden. Abweichende Fristen bestehen in Brandenburg und Sachsen (24 Stunden) sowie in Thüringen (48 Stunden). In Bayern legen die Kommunen die Fristen fest. Sondergenehmigungen für einen längeren Verbleib Verstorbener zu Hause können beantragt werden. Verstorbene dürfen darüber hinaus nach dem Tod in einem Krankenhaus oder Heim auch noch einmal nach Hause gebracht werden.
Im neu erschienenen Leitfaden "Abschied nehmen zu Hause" informiert Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, über die üblichen Abläufe nach einem Sterbefall zu Hause und gibt Ratschläge für einen persönlichen Abschied im vertrauten Umfeld.
Der Leitfaden erscheint im Rahmen der mittlerweile elfteiligen Reihe "Handeln in Zeiten der Trauer". Alle Leitfäden stellt Aeternitas kostenlos zum Download bereit (www.aeternitas.de)

Mit ihrer Mischung aus Fachkongress und begleitender Messe ist die LEBEN UND TOD bis heute deutschlandweit einzigartig. Dank ihrer lebensbejahenden Atmosphäre, ihrem vielseitigen Angebot für Fach- und Privatbesucher, prominenten Gästen und hochkarätigen Experten hat sich die Veranstaltung bundesweit Anerkennung erarbeitet. „Dieser Zuspruch hat uns dazu bewogen, nach zehn Jahren neue Wege zu gehen“, sagt Hans Peter Schneider, Geschäftsführer der Messe Bremen. Ab Oktober 2020 wird die Veranstaltung daher zusätzlich in Freiburg stattfinden.

Die weltweite demografische Entwicklung prognostiziert eine Zunahme an älteren Menschen in der Bevölkerung. Das Älterwerden spielt also nicht nur für den Einzelnen eine wichtige Rolle, sondern hat Auswirkungen auf gesellschaftliche und kulturelle Prozesse. Doch jede Generation altert anders. Und ab wann kann man überhaupt von "alt" sprechen? Wer ist also wo wann alt?
Die Ausstellung „GREY IS THE NEW PINK“ im Weltkulturen-Museum in Frankfurt betrachtet die unterschiedlichen Ideen und Entwürfe zum Thema Alter(n) aus kulturwissenschaftlichen, künstlerischen sowie persönlichen und individuellen Perspektiven. Wie Bruchstücke einer Lebenserinnerung fügt die Ausstellung den
individuellen Umgang mit Themen wie Lifestyle, Liebe und Sexualität, Weitergabe von Wissen, Langlebigkeit, Krankheit, Gesundheit und Tod zu einer Anthologie des Alterns zusammen.
In der Ausstellung nähern sich internationale Wissenschaftler, Künstler und Lyriker, aber auch jüngere und ältere Menschen aus der Bevölkerung dem Thema in Fotografien, Filmen,
Literatur, Zeichnungen sowie Raum- und Multimedia Installationen und Performances an.
Die Ausstellung ist bis zum 1. September zu sehen. Alle Infos unter www.weltkulturenmuseum.de

Weltweit etwa 800.000 Menschen nehmen sich pro Jahr das Leben. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Global Burden of Disease“, die Mortalitätsdaten aus 195 Staaten auswertet. In absoluten Zahlen ist das ein Höchststand. Berücksichtigt man jedoch das Bevölkerungswachstum der Menschen, ist die Suizidrate von 1990 bis 2016 um etwa ein Drittel gesunken.

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Münster muss eine Pflegeheimbewohnerin ihre Bestattungsvorsorge nicht auflösen, um Pflegewohngeld zu erhalten. In dem aktuellen Fall (Az.: 6 K 4230/17) haben die Richter anders als die zuständige Sozialbehörde einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung für üblich gehalten. Den Vertrag aufzulösen hätte laut Gericht für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet.
Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken - etwa bis auf Sozialhilfeniveau. Die Grenze des Angemessenen sei erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen überschritten. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1.000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, sei nicht zu beanstanden.