Hausaufbahrung

Die Aufbahrung Verstorbener zu Hause war lange Zeit üblich, geriet dann in Vergessenheit. Zum einen liegt das daran, dass nur jeder Vierte im eigenen Zuhause verstirbt. Zum anderen wurden zunehmend mehr Aufgaben rund um die Versorgung und Bestattung Verstorbener in die Hände von Bestattern gelegt.

In der Regel müssen Verstorbene jedoch erst 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle bzw. die entsprechenden Räumlichkeiten beim Bestatter überführt werden, um gekühlt aufbewahrt zu werden. Abweichende Fristen bestehen in Brandenburg und Sachsen (24 Stunden) sowie in Thüringen (48 Stunden). In Bayern legen die Kommunen die Fristen fest. Sondergenehmigungen für einen längeren Verbleib Verstorbener zu Hause können beantragt werden. Verstorbene dürfen darüber hinaus nach dem Tod in einem Krankenhaus oder Heim auch noch einmal nach Hause gebracht werden.

Im neu erschienenen Leitfaden "Abschied nehmen zu Hause" informiert Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, über die üblichen Abläufe nach einem Sterbefall zu Hause und gibt Ratschläge für einen persönlichen Abschied im vertrauten Umfeld.

Der Leitfaden erscheint im Rahmen der mittlerweile elfteiligen Reihe "Handeln in Zeiten der Trauer". Alle Leitfäden stellt Aeternitas kostenlos zum Download bereit (www.aeternitas.de)

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