"Fahrgemeinschaft"

Bestattungsfahrzeuge bekommen keine Ausnahmeregel zur Benutzung der Düsseldorfer Umweltspur, das hat die Stadtverwaltung auf die Anfrage eines Düsseldorfer Bestatters geantwortet. Hintergrund: Autos, in denen mehr als drei Personen sitzen, dürfen die Umweltspur als Fahrgemeinschaft nutzen.
Bei einer Besprechung im Bestattungsunternehmen sei deswegen auch die Frage aufgekommen, ob zwei Fahrer und eine Leiche eigentlich eine Fahrgemeinschaft wären, so der Bestatter und bat – mit einem Augenzwinkern - um eine Ausnahmeregelung. Die Stadt entschied jedoch: Es gibt keine Sonderregeln für Bestattungsfahrzeuge. Nur lebende Personen dürften eine Fahrgemeinschaft bilden.
Seit Anfang Oktober gibt es eine dritte Umweltspur auf zentralen Pendlerstrecken nach Düsseldorf und viele Diskussionen um ihren Nutzen.

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